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   OLG Koblenz, 31.10.2002 - 1 W 634/02   

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https://dejure.org/2002,13270
OLG Koblenz, 31.10.2002 - 1 W 634/02 (https://dejure.org/2002,13270)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.10.2002 - 1 W 634/02 (https://dejure.org/2002,13270)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 1 W 634/02 (https://dejure.org/2002,13270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Auslegung eines Auseinandersetzungsvertrages und Übergabevertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19 Abs. 1; GVG § 17a; KostO § 156 Abs. 1
    Verhältnis von Amtshaftungsklage und Notarkostenbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2002 - 1 W 634/02
    Auch in dem letzten vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (DNotZ 1988, 379 ff) war anders als vorliegend über die sachliche Richtigkeit einer Notarkostenrechnung zu entscheiden, weil der Kläger die Feststellung begehrte, dass er zur Zahlung der in Rechnung gestellten Notarkosten nicht verpflichtet sei.
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 171/00

    Pflichten des Notars

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2002 - 1 W 634/02
    Kosten, die auch bei richtiger Behandlung angefallen wären, müssen dagegen erhoben werden, da die Beteiligten durch eine unrichtige Sachbehandlung keinen Vorteil haben sollen (BayObLG, JurBüro 2001, 151).Die Klägerin ist der Auffassung, der Beklagte habe für den Vollzug des notariellen Vertrages sorgen und die Eintragung im Grundbuch veranlassen müssen.
  • BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65

    Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2002 - 1 W 634/02
    Dasselbe gilt für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.11.1966 (DNotZ 1967, 323 ff), in der der Notar sich gegenüber einem Anspruch auf Auszahlung eines treuhänderisch übergebenen Geldbetrages mit einem Zurückbehaltungsrecht bzw. einer Aufrechnung wegen der ihm zustehenden Gebühren verteidigte.
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 13/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2002 - 1 W 634/02
    Zu diesen Einwendungen zählt auch die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen aus Amtspflichtverletzung des Notars und der Einwand der unrichtigen Sachbehandlung im Sinne des § 16 KostO (Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Auff., Rdnr. 805; Göttlich/Mümmler, KostO , 12. Aufl., S. 921; BayObLG, JurBüro 1989, 1707; OLG Hamm, JurBüro 1979, 743).
  • LG Dortmund, 25.06.2012 - 9 OH 17/11
    Zwar kann ein Kostenschuldner im Verfahren nach § 156 Abs. 1 S. 1 KostO den Einwand der unrichtigen Sachbehandlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 KostO erheben und geltend machen, dass die Kostenforderung durch Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung des Notars aus § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO erloschen ist ( BayObLG NZM 2005, 264; KG NZG 2004, 826; OLG Koblenz OLGR 2003, 116 ).
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